Keine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO bei erstmaliger Steuerfestsetzung
Umsatzsteuererklärung ist kein Antrag i. S. d. § 171 Abs. 3 AO
Leitsatz
1. § 170 Abs. 3 AO regelt eine Anlaufhemmung für die Aufhebung oder Änderung antragsgebundener Festsetzungen von Steuern und
Steuervergütungen.
2. Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 3 AO kommt nicht zum Tragen, wenn es weder um eine Aufhebung oder Änderung noch eine Berichtigung
einer bereits erfolgten Steuerfestsetzung, sondern ausschließlich um die Rechtmäßigkeit einer erstmaligen Steuerfestsetzung
geht.
3. Eine Umsatzsteuererklärung ist kein Antrag i. S. d. § 171 Abs. 3 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 10 Nr. 29 DStRE 2014 S. 1141 Nr. 18 EFG 2014 S. 806 Nr. 10 ZAAAE-60583
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