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Umsatzsteuer | BFH und BMF zum Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen
Das BMF reagiert mit einem aktuellen Schreiben vom auf die neue Rechtsprechung des V. Senats des BFH zur Einschränkung des § 13b UStG bei Bauleistungen. Dieser Rechtsprechung hat sich nun auch der XI. Senat des BFH angeschlossen. Im Einzelnen bedeutet dies:
[i]BFH, Urteil vom 11. 12. 2013 - XI R 21/11NWB BAAAE-57215Der Auftraggeber (Leistungsempfänger) schuldet nach dem BFH die Umsatzsteuer für eine an ihn erbrachte Bauleistung nur dann, wenn er diese Bauleistung seinerseits für eine Bauleistung verwendet. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG gilt also nicht, wenn der leistende Bauunternehmer am [i]BFH schränkt § 13b UStG einUnternehmensgebäude des Auftraggebers Bauleistungen erbringt oder wenn der Auftraggeber das nunmehr bebaute Gebäude weiterveräußert; denn dann erbringt der Auftraggeber keine Bauleistung, sondern eine Lieferung. Hinweis: [i]BMF folgt dem BFHDas B...