Es wird beantragt, festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 98 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit Anhang III dieser Richtlinie verstoßen hat, dass sie auf die in Anhang Nr. 3 des Gesetzes vom über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen aufgeführten Gegenstände, die dem Brandschutz dienen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat;
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