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BFH  - VIII R 11/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32d Abs 1, EStG § 32d Abs 2, EStG § 32d Abs 6, EStG § 20 Abs 6, EStG § 20 Abs 9 S 4, EStG § 34c

Rechtsfrage

Können Verluste aus Kapitalvermögen, die dem besonderen Steuersatz gemäß § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, mit positiven Kapitaleinkünften, die der tariflichen Einkommensteuer (§ 32d Abs. 2 EStG) unterliegen, verrechnet werden und kann sodann von den verbleibenden positiven Kapitalerträgen der (verbliebene) Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden sowie eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer erfolgen?

Abgeltungsteuer; Ausländische Steuer; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Sparerfreibetrag; Tarif; Verrechnung

Fundstelle(n):
EAAAE-59985

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