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StuB Nr. 6 vom Seite 226

Unterzeichnung des Jahresabschlusses bei Wechsel des Vorstands

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Ende 01 übernimmt die M die Mehrheit an der A AG. In der Folge dieser Übernahme trifft der Aufsichtsrat am folgende Beschlüsse:

  • Die bisherigen Vorstandsmitglieder X, Y, Z werden mit Wirkung zum abberufen.

  • Als neue Vorstände werden mit Wirkung zum gleichen Datum A, B, C bestellt.

Die Beschlüsse werden in Anwesenheit der alten und neuen Vorstände gefasst und von diesen akzeptiert. Jahresabschluss und Lagebericht der A AG für 01 werden am aufgestellt und entsprechend § 170 AktG unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt.

II. Fragestellungen

  • Von wem ist der Jahresabschluss 01 zu unterzeichnen?

  • Welche Organmitglieder sind nach § 285 Nr. 10 HGB im Anhang aufzuführen?

III. Lösungshinweise

1. Unterzeichnung nach § 245 HGB

1.1 Gesamtverantwortung

Nach § 245 HGB ist der Jahresabschluss vom Kaufmann zu unterzeichnen. Kaufmann ist im vorliegenden Sachverhalt die A AG (§ 1 HGB). Sie handelt durch ihre Vorstände (§§ 76 ff. AktG). Diese haben daher den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Nach ganz einheitlicher Auffassung gilt dabei der Gesamtverantwortungsgedanke: Unabhängig von der internen Arbeitsteilung haben alle Vorstandsmitglieder, also nicht etwa nur ein Vorstandvorsitzender und der Finanzvorstand, son...