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BFH 22.8.2013 V R 19/09, StuB 6/2014 S. 234

Umsatzsteuer | Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

(1) § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG ist insoweit unionsrechtsfonform, als die dort vorgesehene Aufteilung von Vorsteuerbeträgen für nach § 15a UStG berichtigungspflichtige Vorsteuerbeträge gilt. (2) Der Ausschluss des Umsatzschlüssels durch den Flächenschlüssel nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG verstößt nicht gegen Unionsrecht, da ein objektbezogener Flächenschlüssel nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG eine präzisere Bestimmung des Pro-rata-Satzes ermöglicht als der auf die Gesamtumsätze des Unternehmens bezogene Umsatzschlüssel nach Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG. (3) Die Neuregelung der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG durch das StÄndG 2003 stellt eine zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a Abs. 1 UStG führende Änderung der rechtlichen Verhältnisse dar (Bezug: § 15 Abs. 4, § 15a UStG 1999 i. d. F. des StÄndG 2003; Art. 17, Art. 19 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

(1) Mit Beschluss vom - V R 19/09 NWB TAAAD-54646 (BStBl 2010 II S. 1090 = Kurzinfo StuB 2011 S. ...