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Rückstellung für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden
(1) Zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB. (2) Zur Höhe der Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden nach § 3 Abs. 1 LwAltschG. (3) Eine Rückstellung für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden bemisst sich gem. rkr. Urteil des NWB SAAAE-44851 nach §§ 2 und 3 LwAltschG.