Widerstreitende Steuerfestsetzungen bei abkommenswidriger
Doppelbesteuerung – Anwendbarkeit des § 174 Abs. 1 AO auf
Steuerbescheide aus Nicht-EU-Staaten
Leitsatz
Steuerbescheide, die wegen der mehrfachen Berücksichtigung eines Sachverhalts zuungunsten eines Steuerpflichtigen in Widerstreit
mit Steuerbescheiden ausländischer Nicht-EU-Staaten stehen, können nicht nach § 174 Abs. 1 AO korrigiert werden (Abgrenzung
zum , BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566).
Die Notwendigkeit für eine andere Auslegung ergibt sich im Falle der widerstreitenden Erfassung von Vorstandsbezügen durch
die japanischen Finanzbehörden weder aus der auch für Drittstaaten geltenden Kapitalverkehrsfreiheit oder dem Diskriminierungsverbot
des Art. 24 Abs. 1 DBA Japan noch aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG.
Fundstelle(n): AO-StB 2014 S. 171 Nr. 6 DStRE 2015 S. 181 Nr. 3 EFG 2014 S. 705 Nr. 9 IWB-Kurznachricht Nr. 6/2014 S. 202 StBW 2014 S. 289 Nr. 8 Ubg 2015 S. 109 Nr. 2 ZAAAE-59897
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