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NWB BB 4/2014 S. 102

Arbeitsrecht: Sturz bei Autowäsche kein Arbeitsunfall

Wer seinen Wagen während einer Geschäftsfahrt reinigt und sich dabei verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 31. 10. 2013 - L 17 U 180/12).