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NWB BB 4/2014 S. 102

Online-Handel: Button „Bestellung abschicken“ rechtswidrig

Online-Händler, die ihren Bestell-Button nur mit dem Text „Bestellung abschicken“ versehen, handeln rechtswidrig und riskieren u. a. eine Abmahnung.

Bestellbuttons müssen eindeutige Texte wie „Kostenpflichtig oder Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kaufen“ enthalten, damit Kunden erkennen können, dass sie die Bestellung Geld kostet (vgl. hierzu ).