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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 03 | Umsatzsteuer: Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug

Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber vereinbarungsgemäß nach der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt dieser beim Leasinggeber nach einem Urteil des BFH aus 2013 – im Gegensatz zur damaligen Verwaltungsauffassung – nicht der Umsatzsteuer. Jetzt hat das BMF das Urteil grundsätzlich akzeptiert, im UStAE aber klargestellt, auf welche Ausgleichszahlungen es nicht anzuwenden ist.

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus 2013 liegt auch dem nächsten Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Grunde, das wir Ihnen nun vorstellen. Diesmal geht es um die Frage, ob die Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden an einem Leasingfahrzeug der Umsatzsteuer unterliegt.

Der BFH hatte im letzten Jahr entschieden: Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber nach der Rückgabe eines Fahrzeugs vereinbarungsgemäß einen Ausgleich für einen Minderwert, der durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung entstanden ist, dann gilt: Die Ausgleichszahlung unterliegt beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer. Der XI. Senat des höchsten deutschen Steuergerichts hatte damit der Auffa...