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Track 02 | Umsatzsteuer: Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgergeschäften
Der BFH hatte kürzlich entschieden, dass der Leistungsempfänger nur dann Schuldner der Umsatzsteuer ist, wenn er die an ihn erbrachten Bauleistungen seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet. Danach kommen Bauträger nicht mehr als Steuerschuldner nach § 13b UStG in Betracht. Das BMF hat schnell reagiert und sich in vollem Umfang der BFH-Rechtsprechung angeschlossen. Aus Sicht der Bauleistenden gibt es jedoch leider keine Übergangsregelung.
Aktuelle Verwaltungsanweisungen zur Umsatzsteuer machen heute den Anfang. Wenn Sie Bauunternehmer, Bauträger und Handwerker unter Ihren Mandanten haben, ist das BMF-Schreiben zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für Sie wichtig.
Die Finanzverwaltung vertrat seit dem Jahr 2011 die Auffassung: Bauträger sind in die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft einzubeziehen. Der V. Senat des Bundesfinanzhofs hatte diese Verwaltungsmeinung jüngst jedoch verworfen. Darüber hatten wir Sie in unserer Februar-Ausgabe 2014 informiert.
Das Bundesfinanzministerium hat auf das BFH-Urteil schnell reagiert. Das BMF schließt sich in vollem Umfang der Rechtsprechung an. Die Finanzverwaltung hält nicht mehr daran fest, das...