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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 97

Verzögerungen in der Disziplinaraufsicht der Wirtschaftsprüfer

Folgerungen aus dem

RA Dr. Philipp Fölsing

Verzögerungen in der Disziplinaraufsicht von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sind unzulässig. Der Berufsträger soll durch das Aufsichtsverfahren nicht unnötig belastet werden. Regelmäßig steht seine berufliche und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Eine lange Verfahrensdauer könnte beim Betroffenen deshalb zusätzlich zu einer unangemessenen, psychischen Belastung führen. Dies würde gegen seinen Anspruch auf ein faires Verfahren verstoßen.

Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013, S. 186 NWB OAAAE-33300

Kernaussagen
  • Berufsrechtliche Disziplinarverfahren gegen Wirtschaftsprüfer gewinnen aktuell an Bedeutung. Bei Großinsolvenzen und Bilanzmanipulationen geraten die Wirtschaftsprüfer regelmäßig in den Fokus der strafrechtlichen Ermittlungen.

  • Das Disziplinarverfahren gegen Wirtschaftsprüfer ist zweistufig. Zuerst ermittelt die WPK unter Aufsicht der APAK den Sachverhalt. Bei schwerer Schuld gibt sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab, damit diese vor den Berufsgerichten Klage erhebt.

  • Wegen der Zweistufigkeit ist das Disziplinarverfahren anfällig für rechtsstaatswidrige Verzögerungen. G...