Das wirksame Compliance-Management-System
1. Aufl. 2014
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I. Ökonomische und rechtliche Bedeutung eines CMS nach IDW PS 980
WP/CPA Dipl.-Kfm. Jens Carsten Laue und WP/StB/CPA Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jürgen Kunz
1. Rechtliche Grundlage der Compliance
Grundsätzlich besteht keine konkret rechtlich kodifizierte Pflicht für Unternehmen, ganz gleich in welcher Rechtsform sie organisiert sind, ein Compliance-Management-System (CMS) zu installieren. Lediglich für Versicherungsunternehmen lassen sich dem § 64a VAG und für Banken- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG konkrete Vorgaben bezüglich einer Compliance-Organisation entnehmen. Aus Normen wie § 52a Abs. 2 BImSchG, § 53 KrW/AbfG und § 14 GWG kann jedenfalls keine für alle Unternehmen geltende Verpflichtung hergeleitet werden, da es sich hierbei um spezialgesetzliche Bestimmungen handelt, die ausschließlich auf Unternehmen zielen, die auf ausgewählten Geschäftsfeldern tätig sind. Ebenso wenig kodifiziert der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung einer Compliance-Organisation. Bei seinen Formulierungen handelt es sich um Empfehlungen für Selbstverpflichtungen von Unternehmen. Gesetzeskraft kommt ihm dabei aber nicht zu. In der Ziffer 4.1.3 spricht der DCGK eine Empfehlung an den Vors...