Einkommensteuerrecht: Nachträgliche Anschaffungskosten
für im Zusammenhang mit dem Gesellschafterbeitritt gewährte
Finanzierungshilfen
Leitsatz
1. Grundsätzlich ist ein
Finanzierungsmittel nur dann durch das Gesellschaftsverhältnis
veranlasst, wenn sein Geber im Augenblick der Gewährung Gesellschafter
ist. Allerdings genügt es, dass die Gewährung
des Finanzierungmittels im Hinblick auf den sodann erfolgenden Gesellschafterbeitritt erfolgt
bzw. im Vorgriff auf eine erst später zu erwerbende Beteiligung.
2. Auch Leistungen eines bereits aus der Gesellschaft
ausgeschiedenen Gesellschafters an die Gesellschaft können
nachträgliche Anschaffungskoten sein, wenn er damit einen
Freistellungsanspruch der Gesellschaft erfüllt, den diese im
Hinblick auf eine früher von ihm gewährte eigenkapitalersetzende
Bürgschaft hat. Es kann davon ausgegangen werden, dass
er eine Leistung an die Gesellschaft zur Erfüllung ihres
Freistellungsanspruchs erbringt und nicht zur Erfüllung
der Bürgschaft.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2014 S. 208 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2014 S. 1411 KAAAE-57708
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