Besoldung umfasst auch pauschal versteuerte Sachbezüge
Leitsatz
1. Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags ist im Falle von Beamten nicht lediglich der in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung
unter der Bezeichnung „Bruttoarbeitslohn” ausgewiesene Betrag anzusetzen. Besoldung i. S. d. § 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG ist
vielmehr grundsätzlich die Besoldung im Sinne der Besoldungsgesetze.
2. Zur Besoldung in diesem Sinne gehören auch Sachbezüge. Die einkommensteuerliche Behandlung (z. B. Pauschalversteuerung
durch den Arbeitgeber oder Steuerfreiheit) dieser Sachbezüge ist für die Zugehörigkeit zur Besoldung irrelevant.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 32 DStRE 2014 S. 1311 Nr. 21 EFG 2014 S. 765 Nr. 9 GAAAE-57689
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