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FG Köln Urteil v. - 13 K 1840/12 EFG 2014 S. 614 Nr. 8

Gesetze: ThürKO § 47 AO § 110 Abs 1 S 2

Verfahren

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Thüringische Verwaltungsgemeinschaft als Vertreterin i.S.d. § 110 Abs. 1 AO

Leitsatz

Eine nach § 47 ThürKO tätige Verwaltungsgemeinschaft ist im Sinne des § 110 Abs. 1 S. 2 AO Vertreterin der Mitgliedsgemeinden im ihr übertragenen Wirkungskreis.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 614 Nr. 8
UAAAE-57667

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