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Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag nach der Bp zulässig
Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) darf noch nach Durchführung der Investition sowie nach Abschluss einer Betriebsprüfung (Bp) gebildet werden, um Mehrergebnisse aufgrund der Bp zu kompensieren.
Im Streitfall gab der Kläger, der ein abweichendes Wirtschaftsjahr hatte, eine Bilanz zum ab, ohne einen IAB zu bilden. Im [i]IAB nach Durchführung der Investition und nach BpJuli 2011 erwarb er einen Schlepper zum Preis von 25.000 €. Im Jahr 2012 führte eine Bp bei ihm zu Mehrergebnissen für das Wirtschaftsjahr 2009/2010. Daraufhin bildete der Kläger nachträglich einen IAB zum in Höhe von 10.000 € für die Anschaffung des Schleppers.
[i]Verhältnisse am Bilanzstichtag sind maßgeblichDas FG erkannte den IAB an. Die Zulässigkeit des nachträglich gebildeten IAB bestimmte sich nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag : Am Bilanzstichtag war die Investition noch nicht durchgefü...