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Steuerrecht | Steuerpflicht von Erstattungszinsen (§ 233a AO)
Der VIII. Senat des BFH bejaht nunmehr die Steuerpflicht von Erstattungszinsen im Sinne von § 233a AO und hält damit nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. Die S. 263Steuerpflicht ergibt sich nach dem BFH aus dem geänderten § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 , der in allen noch offenen Fällen [i]BFH gibt seine Rechtsprechung aufund damit auch rückwirkend gilt .
Diese Rückwirkung ist verfassungsgemäß, weil ein schutzwürdiges Vertrauen auf eine Nichtsteuerbarkeit von Erstattungszinsen bei den [i]Rückwirkende Steuerpflicht verfassungsgemäß Steuerpflichtigen nicht entstehen konnte. Denn erstmals mit Urteil vom hatte der BFH die Steuerpflicht von Erstattungszinsen verneint – aber bereits im Dezember 2010 wurde im JStG 2010 die rückwirkende Steuerpflicht von Erstattungszinsen angeordnet.
[i]Streit um Steuerpflicht beendetDamit dürfte der Streit um die Steuerpflicht von ...