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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 AS 36/11

Gesetze: SGB X § 63; RVG § 2 Abs. 2; VV-RVG Nr. 1002; SGG § 197a; GKG § 52

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Anspruch nach § 63 SGB X auf Erstattung einer Erledigungsgebühr für die anwaltliche Tätigkeit im Widerspruchsverfahren nach § 2 Abs 2 RVG iVm Nr 1005 und 1002 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 zum RVG scheidet aus, wenn die Mitwirkungshandlung des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwältin ausschließlich darin besteht, dem Mandanten oder der Mandantin nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens unter Erläuterung der Rechtslage nahe zu legen, keine Klage zu erheben (Abgrenzung zum Urteil des LSG NRW vom - L 11 KA 23/07).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAE-57192

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