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BFH 24.9.2013 VI R 48/12, StuB 5/2014 S. 197

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen im Ausland

Pauschale Zuschläge, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, sind nur dann nach § 3b EStG begünstigt, wenn sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung gem. § 41b EStG geleistet werden. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt ist.

Praxishinweise

Der Kläger leistete in den jeweiligen Kalendermonaten des Streitjahres unregelmäßig Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit in der Schweiz. Trotzdem änderte sich die Höhe der monatlich dafür gewährten Zulage nicht. Er erhielt die Zulage nicht als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Ein...