Personenhandelsgesellschaften und gewerbliche bzw. gewerblich geprägte oder freiberuflich tätige GbR können immer nur einen Betrieb haben
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Unterhält (vor dem Hintergrund der Berechnung des Höchstbetrags gemäß § 7g Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 7g Abs. 6 EStG sowie der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a EStG) eine in der Rechtsform einer Partnergesellschaft betriebene Rechtsanwaltssozietät, die an mehreren Orten Rechtsanwaltskanzleien unterhält, an denen unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Beteiligungen der Partner bestehen, nur einen einheitlichen Betrieb oder kann sie an den Kanzleisitzen mehrere Betriebe unterhalten?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
WAAAE-56839