Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung eines Übernahmeverlusts gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 i.d.F. vom 19.12.2008
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Gebietet das objektive Nettoprinzip entgegen § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG i.d.F. des JStG 2009 vom den Ansatz des Übernahmeverlustes, wenn der Gesellschafter sich nach dem Anteilserwerb und der formwechselnden Umwandlung mit seinen Mitgesellschaftern überwirft und gegen eine Abfindung in Höhe des seit dem Erwerb gestundeten Kaufpreises seiner Anteile bereits nach 1 1/2 Jahren wieder aus der Gesellschaft ausscheidet?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAE-56814