Arbeitshilfe - Stand: 05.11.2014

Keine Einschränkung des Kindergeldanspruchs für Kinder, die ein duales Studium absolvieren

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Ist eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 noch nicht abgeschlossen, wenn bei einem zeitgleich mit integrierter Berufsausbildung begonnenem Studium bereits der berufliche Abschluss (hier: Steuerfachangestellter), nicht jedoch der Studienabschluss (hier: Bachelor of Arts im Bereich Steuerrecht) erworben wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
LAAAE-56808