Aufwendungen einer Brauerei für die Unterstützung von Golfvereinen für Golfturniere als Betriebsausgaben
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Fallen Aufwendungen der Klägerin für die Durchführung von Golfturnieren - als „für ähnliche Zwecke”- unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG? - Kann die Klägerin, eine Brauerei, die (Rück-)Ausnahme des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG für sich beanspruchen, da mit der Zusage der finanziellen Unterstützung die Veranstalter der Golfturniere sich für einen gewissen Zeitraum verpflichtet haben, ausschließlich Getränke der Klägerin auszuschenken und somit im Rahmen eines Leistungsaustauschs ein „Lieferrecht erkauft” wurde?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
SAAAE-56794