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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 229

Fahrten zum Mietobjekt unter Berücksichtigung des neuen Reisekostenrechts

Dr. Andy Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-56659Aufwendungen des Eigentümers für Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Belegenheitsort seines Vermietungsobjekts ermöglichen den Abzug von Werbungskosten, wenn die Fahrten zur Betreuung des Objekts notwendig sind. Bei den Fahrten ist zu ermitteln, inwieweit diese mit privaten Besuchen oder Unternehmungen verknüpft werden. Solche Fahrten sind nicht anzuerkennen, wobei ein generelles Aufteilungsverbot nicht mehr existiert. Für den Fall des zulässigen steuerlichen Abzugs ist weiterhin zu klären, ob die Fahrtkosten unbeschränkt zu berücksichtigen sind oder ob nur eine eingeschränkte Abziehbarkeit erfolgen kann. In die Erörterung ist das neue Reisekostenrecht einzubeziehen. Dabei wirken sich für den Steuerpflichtigen die neuen Verpflegungspauschalen positiv aus.

Ausführlicher Beitrag s..

Fahrtaufwendungen zur Betreuung und Verwaltung des Mietobjekts

[i]Anerkennung von Werbungskosten grundsätzlich möglich; Steuerpflichtiger trägt dafür FeststellungslastZu den Fahrten, die zum Zweck der Betreuung und Verwaltung der vermieteten Objekte durchgeführt werden, gehören grundsätzlich diejenigen, die für eine ordentliche Bewirtschaftung des vermieteten Grundbesitzes unternommen werden. Die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, dass die Fahr...BStBl 2010 II S. 672