Anrechnung von dem Kapitalschuldner erstatteter Kapitalertragsteuer beim Kapitalgläubiger
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Ist trotz gleicher Begrifflichkeit „Erstattung” in den jeweiligen gesetzlichen Regelungen (§ 37 Abs. 2 AO, § 36 Abs. 2 EStG, § 44b EStG) eine unterschiedliche Auslegung (formale vs. wirtschaftliche Betrachtungsweise) möglich?
Hat der Kapitalschuldner die Kapitalertragsteuererstattungen nach Gutschrift innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Kapitalgläubiger zu überweisen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
FAAAE-56703