Erstattungsberechtigung einer getrennt veranlagten Ehefrau nach Aufhebung der Zusammenveranlagung in Folge der Tilgung der aus Einkünften des Ehegatten resultierenden Steuerschulden aus ihren Mitteln?
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Ist eine getrennt veranlagte Ehefrau erstattungsberechtigt, wenn sie vor Aufhebung der Zusammenveranlagung und nach Ergehen einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung hinsichtlich der Konten ihres Ehemanns die aus dessen Einkünften resultierenden Steuerschulden aus ihren Mitteln getilgt hat? - Inwiefern kommt es darauf an, ob dem FA die Mittelherkunft explizit mitgeteilt wurde?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAE-56698