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Einkommensteuer | Begünstigte Teilbetriebsveräußerung und Veräußerung eines tarifbesteuerten Betriebsteils
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung muss das Gesamtunternehmen im Zeitpunkt der Veräußerung aus mindestens zwei Teilbetrieben bestehen. (2) Ein Teilbetrieb ist ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der – für sich betrachtet – alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist. (3) Für das die Entscheidung zwischen Teilbetrieb und Betriebsteil bestimmende Gesamtbild der Verhältnisse sind verschiedene Abgrenzungsmerkmale von Bedeutung, denen unterschiedliches Gewicht zukommt, je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt. (4) Ein Hote...