Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages 1995 –
Aussetzung und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht
Leitsatz
Die Regelung der Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags gemäß § 3 SolZG 1995 verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
gemäß Art. 3 Abs. 1 GG.
Die Regelung führt zu einer Begünstigung gewerblicher Einkünfte gegenüber nicht gewerblichen Einkünften, die vom Gesetzgeber
nicht beabsichtigt war.
Die Fortführung des Solidaritätszuschlags widerspricht den erkennbaren Vorstellungen des Verfassungsgebers zur Zulässigkeit
von Ergänzungsabgaben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2009 S. 2563 Nr. 48 BB 2013 S. 2133 Nr. 36 BB 2014 S. 278 Nr. 6 DStR 2014 S. 8 Nr. 5 DStRE 2014 S. 534 Nr. 9 GStB 2014 S. 42 Nr. 2 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 9 KÖSDI 2014 S. 18714 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2013 S. 2841 StBW 2013 S. 829 Nr. 18 StBW 2014 S. 248 Nr. 7 Ubg 2014 S. 347 Nr. 5 JAAAE-56424
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.