Steuerbefreiung bei mittelbarem Erwerb verbliebener Restanteile im Wege der Erbauseinandersetzung
Leitsatz
Erwirbt ein zu 10% an einer grundbesitzenden Gesellschaft Beteiligter die restlichen 90% mittelbar im Wege der Erbauseinandersetzung
mit seinen Geschwistern, ist der Erwerb der 90%-igen Beteiligung zwar nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG steuerbar, aber gem. §
3 Nr. 2 und 3 GrEStG steuerbefreit. Dagegen besteht für die 10%-ige Beteiligung keine Steuerbefreiung nach §§ 5 und 6 GrEStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 21 DStRE 2015 S. 814 Nr. 13 EFG 2014 S. 568 Nr. 7 ErbBstg 2014 S. 94 Nr. 4 ErbStB 2014 S. 94 Nr. 4 KÖSDI 2014 S. 18843 Nr. 5 YAAAE-56419
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