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FG Köln Urteil v. - 5 K 3747/09 EFG 2014 S. 568 Nr. 7

Gesetze: GrEStG § 3 Nr 2, GrEStG § 3 Nr 3, GrEStG § 6 Abs 2, GrEStG § 1 Abs 3 Nr 1

Grunderwerbsteuer

Steuerbefreiung bei mittelbarem Erwerb verbliebener Restanteile im Wege der Erbauseinandersetzung

Leitsatz

Erwirbt ein zu 10% an einer grundbesitzenden Gesellschaft Beteiligter die restlichen 90% mittelbar im Wege der Erbauseinandersetzung mit seinen Geschwistern, ist der Erwerb der 90%-igen Beteiligung zwar nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG steuerbar, aber gem. § 3 Nr. 2 und 3 GrEStG steuerbefreit. Dagegen besteht für die 10%-ige Beteiligung keine Steuerbefreiung nach §§ 5 und 6 GrEStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 8 Nr. 21
DStRE 2015 S. 814 Nr. 13
EFG 2014 S. 568 Nr. 7
ErbBstg 2014 S. 94 Nr. 4
ErbStB 2014 S. 94 Nr. 4
KÖSDI 2014 S. 18843 Nr. 5
YAAAE-56419

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