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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 3 K 2974/12 E (PKH)

Gesetze: FGO § 133, GG Art. 103 Abs. 1

Anhörungsrüge gegen PKH-Ablehnung – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Leitsatz

Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. , BFH/NV 2011, 1177).

Fundstelle(n):
GAAAE-56412

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