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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 47/13 EFG 2014 S. 438 Nr. 6

Gesetze: EStG 2009 § 10 Abs. 2a Satz 8

Vorsorgeaufwendungen: Datenübermittelung nach § 10 Abs. 2a EStG a.F. – Änderung des ESt-Bescheids nach § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a.F.

Leitsatz

  1. § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a.F. ist Lex specialis gegenüber § 173 AO.

  2. Aus der Systematik des § 10 Abs. 2a EStG a.F. ist zu schließen, dass es für die Anwendung der Norm nur auf die Datenübermittlung als solche ankommt, nicht hingegen auf den Zeitpunkt der Übermittlung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 438 Nr. 6
PAAAE-56409

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