Keine öffentliche Zustellung nach zwei nicht formellen Bekanntgabeversuchen und einer Anfrage bei der Meldebehörde
Annahme von eine Wiedereinsetzung ausschließendem Verschulden bei bloßem Nachsendeauftrag ggü. der Deutschen Post
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. Die – erst als letztes Mittel zulässige – öffentliche Zustellung eines Kindergeldaufhebungsbescheids nach nur zwei Postrückläufen
im engen zeitlichen Zusammenhang und ohne formelle Zustellung sowie der einmaligen Nachfrage beim Einwohnermeldeamt ist nicht
wirksam.
2. Ein der Wiedereinsetzung gem. § 110 AO entgegenstehendes Verschulden eines sich länger im Ausland aufhaltenden Kindergeldberechtigten
ist anzunehmen, wenn er – den Entwicklungen im Versandwesen nicht mehr ausreichend Rechnung tragend – lediglich der Deutschen
Post AG, die vielfach keine behördlichen Briefsendungen mehr befördert, einen Nachsendeauftrag erteilt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BAAAE-56405
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