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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 7 K 2145/13 EFG 2014 S. 958 Nr. 11

Gesetze: GKG § 63 Abs. 2 S. 2, GKG § 52 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 2, GKG § 40, FGO § 40 Abs. 2

Streitwert bei einer Klage gegen den Erbschaftsteuerbescheid

Leitsatz

Der Wert des Streitgegenstandes bei einer Klage gegen den Erbschaftsteuerbescheid entspricht der Differenz zwischen der festgesetzten und der angestrebten Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung eines Freibetrags.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 958 Nr. 11
ErbStB 2014 S. 87 Nr. 4
YAAAE-56390

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