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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1154/13 EFG 2014 S. 659 Nr. 8

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 2, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG § 52 Abs. 40 S. 8, SchwbG § 4, SGB IX § 69

Kindergeldanspruch für volljähriges behindertes Kind ungeachtet der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erst nach Überschreitung der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG genannten Altersgrenze

Leitsatz

1. Der im Schwerbehindertenausweis festgestellte Grad der Behinderung spricht für oder gegen die Ursächlichkeit der Behinderung für eine fehlende Erwerbstätigkeit des Kindes.

2. Wurde der Schwerbehindertenausweis erst nach Überschreiten der Altersgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG (früher: 27. Lebensjahr; jetzt: 25. Lebensjahr) erstellt, so sagt das Ausstellungsdatum nichts darüber aus, ob die Behinderung des Kindes wie für den Kindergeldanspruch erforderlich vor oder erst nach Erreichen der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG aufgeführten Altersgrenze eingetreten ist. Der Nachweis des Eintritts der Behinderung des Kindes vor Erreichen der Altersgrenze kann daher durch anderweitige Unterlagen erbracht werden.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 659 Nr. 8
HAAAE-56387

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