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EuGH 06.02.2014 C-528/12, NWB 10/2014 S. 664

Handelsrecht | EuGH schränkt Publizitätspflicht für Jahresabschlüsse ein

Der EuGH hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Offenlegung des Jahresabschlusses von konzernangehörigen Kapitalgesellschaften, die bis zur Reform des Handelsgesetzbuchs durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) galten, nicht mit dem Europarecht vereinbar sind. Im Streitfall handelte es sich um eine deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Möbelfirma. Für alle noch anhängigen Verfahren bedeutet dies, dass die Forderung, dass Konzerntöchter ihren Jahresabschluss in Deutschland veröffentlichen mussten, gegen Europarecht [i]Pressemitteilung Rödl & Partner vom 14. 2. 2014verstößt. Es hätte ausgereicht, den übergeordneten Konzernabschluss einzureichen. Der EuGH stellte nun klar, dass das HGB hier nicht den Vorgaben der zugrunde liegenden Richtlinie entsprach. Die Bundesrepublik habe die Richtlinie...