EuGH - C-595/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst d Nr 6
Rechtsfrage
1. Ist Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten RL dahin auszulegen, dass eine Gesellschaft, die durch mehr als einen Anleger mit dem alleinigen Ziel errichtet wurde, das angesammelte Vermögen in Immobilien anzulegen, als Kapitalanlagegesellschaft im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann?
2. Falls Frage 1 bejaht wird: Ist Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten RL dahin auszulegen, dass unter dem Begriff "Verwaltung" auch die von der Gesellschaft einem Dritten übertragene tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien der Gesellschaft erfasst ist?
Immobilien; Kapitalanlagegesellschaft
Fundstelle(n):
VAAAE-56083