Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1078/13 (Kg)

Gesetze: FGO § 40, FGO § 46 Abs. 1 S. 3, FGO § 138 Abs. 1, FGO § 138 Abs. 2, AO § 347 Abs. 1

Abgrenzung zwischen echten und unechten Untätigkeitsrechtsbehelfen

Leitsatz

1. Im Steuerrecht sind sowohl Einsprüche als auch Klagen statthaft, die lediglich auf Beseitigung einer behördlichen Untätigkeit gerichtet sind (so genannte „echte” Untätigkeitsrechtsbehelfe); solche Verfahren erledigen sich in der Sache, sobald durch eine Entscheidung der Behörde die Untätigkeit beseitigt ist. Hat der Steuerpflichtige also eine echte Untätigkeitsklage mit dem dem Ziel erhoben, die Finanzbehörde lediglich zum Erlass einer schon länger ausstehenden Einspruchsentscheidung zu veranlassen, so erledigt sich die echte Untätigkeitsklage in der Hauptsache, wenn die Behörde die Einspruchsentscheidung erlässt.

2. Dagegen tritt bei so genannten „unechten” Untätigkeitsrechtsbehelfen, deren Ziel es ist, durch Aufhebung bzw. Änderung oder aber Erlass eines Verwaltungsaktes einen bestimmten Regelungsinhalt zu erwirken, nach Maßgabe von § 46 Abs. 1 S. 3 FGO Erledigung ein, wenn die Behörde den „beantragten Verwaltungsakt” erlässt, indem sie dem Begehren vollinhaltlich stattgibt.

3. Der Steuerpflichtige hat also ein Wahlrecht zwischen echter und unechter Untätigkeitsklage; bei Erfolg einer echten Untätigkeitsklage bleibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit erhalten, den nunmehr erlassenen Verwaltungsakt ohne bereits bestehende Festlegung auf ein Klageverfahren zunächst einer Prüfung zu unterziehen, erst im Anschluss über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden und ggf. nochmals das Kostenrisiko einer Klage in Kauf zu nehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAE-55853

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen