Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2294/11 EFG 2014 S. 538 Nr. 7
Gesetze: EStG §§ 19, 15, 4 Abs. 3, 4 Abs. 5
S. 1 Nr. 2
Grundsätzliche Ausführungen zum steuerrechtlichen
Begriff des Arbeitnehmers und zur Gewinnauswirkung von Einzahlungen
in eine Rückdeckversicherung
Leitsatz
1. Der steuerrechtliche Arbeitnehmerbegriff
ist eigenständiger Natur und steht mit der sozialrechtlichen
Einordnung nicht zwangsläufig in Einklang.
2. Einzahlungen in eine Rückdeckversicherung
wirken sich bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch
Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, bereits im Zeitpunkt
der Zahlung und nicht erst mit Beginn der Rentenzahlung aus.
3. Aufwendungen für Verpflegungen
von Seminarteilnehmern unterliegen dem Anwendungsbereich des § 4
Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG, auch wenn sie im Seminarpreis inbegriffen
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 537 Nr. 10 BB 2014 S. 854 Nr. 15 DStR 2014 S. 8 Nr. 45 DStRE 2015 S. 129 Nr. 3 DStZ 2014 S. 629 Nr. 18 EFG 2014 S. 538 Nr. 7 KÖSDI 2014 S. 18793 Nr. 4 KÖSDI 2014 S. 18793 Nr. 4 Ubg 2015 S. 93 Nr. 2 NAAAE-55831
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