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BFH  - II R 52/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, BGB § 518 Abs 2

Rechtsfrage

Zeitpunkt der Schenkung - wer ist Schenker:

Liegt eine freigebige Zuwendung vor, wenn ein formunwirksamer Schenkungsvertrag durch Abgabe eines Überweisungsträgers an die Bank und Gutschrift auf dem Konto des Beschenkten i.S. § 518 Abs. 2 BGB geheilt wird, die Gutschrift auf dem Konto des Beschenkten aber erst nach dem Tode des Schenkers eintritt und der Gesamtrechtsnachfolger die Schenkung zu keinem Zeitpunkt widerruft?

Entstehung; Freigebige Zuwendung; Schenker; Schenkungsteuer; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
VAAAE-55717

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