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Wegzugsbesteuerung
Gestaltungsüberlegungen im Hinblick auf § 6 AStG
Eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann verschiedene Gründe haben: Sie kann aus privaten Motiven erfolgen (z. B. Altersruhesitz im „Süden“), durch berufliche Notwendigkeiten veranlasst oder im Einzelfall auch durch steuerplanerische Überlegungen motiviert sein. Hält der wegzugswillige Steuerpflichtige Kapitalgesellschaftsbeteiligungen i. S. von § 17 EStG, greift beim Umzug grundsätzlich die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche hierbei bestehende Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Grundsätzliche Wirkungsweise und Anwendungsbereich von § 6 AStG
[i]Grundsätzlich zu Entstrickungen, Gosch, IWB 21/2012 S. 779 NWB LAAAE-21932§ 6 AStG ist Teil der deutschen Entstrickungsregelungen. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, die Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven in Kapitalgesellschaftsbeteiligungen i. S. des § 17 EStG in Konstellationen sicherzustellen, in denen das deutsche Besteuerungsrecht anderenfalls verloren geht oder zumindest gefährdet wird.
Grundtatbestand der Wegzugsbesteuerung ist die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes (§ 8 AO) oder des deutschen gewöhnlichen Aufenthalts (§ 9 AO). Ersatztatbestände, die die Wegzugsbesteuerung ebenfalls ...