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Lotterielose, Optionsrechte und das Realisationsprinzip
I. Sachverhalt
Der Auftragsbestand der G GmbH ist bedrohlich niedrig. Der absehbare Umsatzrückgang wird die aktuell noch hohen liquiden Mittel alsbald aufzehren. Der verzweifelte Gesellschafter-Geschäftsführer setzt deshalb „alles auf eine Karte“, indem er je 1 Mio € am zum Kauf von Lotterielosen und einer außerbörslichen Option auf einen exotischen Rohstoffindex einsetzt.
Die Ausschüttungsquote der Lotterie beträgt 60 %. Anfang Januar findet die Auslosung statt. Die GmbH erzielt einen Gewinn von 10 T€. Der Rohstoffindex hat sich zwischen dem 30. und 31. 12. nicht verändert. Aufgrund der Optionsgestaltung würde nach der Indexbewertung an beiden Tagen ein Verlust von 500 T€ entstehen.
Unter Berücksichtigung der hohen Volatilität des Index ergibt sich jedoch in einem Optionspreismodell ein Optionswert von 700 T€ (entsprechend einer Verlusterwartung von 300 T€). Die Differenz zu den Anschaffungskosten von 1 Mio € entsteht, weil der Stillhalter (die Bank) angesichts der geringen Markttiefe und daraus folgender Manipulationsanfälligkeit des Index nur gegen einer ordentliche Gewinnchance zum Abschluss des Geschäfts bereit war.
II. Fragestellung
Kann die G ...