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Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt
(1) Aufwendungen eines Stpfl. für ein Erststudium, welches zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat, sind nach § 12 Nr. 5 i. V. mit § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG keine (vorweggenommenen) Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. (2) Die bereits für die Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG sind verfassungsgemäß. Sie enthalten weder eine unzulässige verfassungsrechtliche Rückwirkung noch verstoßen sie gegen den Gleichheitssatz i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG (Bezug: § 4 Abs. 9, § 12 Nr. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG).
Soweit in § 10 Abs. 1 Nr. 1, 2 bis 5, 7 ...