Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamm Urteil v. - 10 U 10/13

Gesetze: §§ 2287, 2288BGB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei Vorhandensein weiteren Vermögens im Zeitpunkt der Testamentserrichtung kann die Auslegung ergeben, dass die Zuwendung der im gemeinsamen Eigentum der Eltern stehenden Immobilie keine Bestimmung des Schlusserben ist, sondern die Anordnung eines Vermächtnisses.

2. Ist der Erbe zugleich Vermächtnispartner, dann kann er Beeinträchtigungen in seiner Stellung als Vermächtnisnehmer nur entsprechend der Vorschrift des § 2288 BGB geltend machen.

Fundstelle(n):
ErbStB 2014 S. 186 Nr. 7
NWB-EV 2014 S. 79 Nr. 3
RAAAE-55513

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen