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LSG Sachsen Urteil v. - 5 R 712/11

Gesetze: SGB VI § 229a; SGB VI § 231; SGB VI § 2 S. 1 Nr. 9; SVG § 20

Die Beteiligten streiten über das, von der Beklagten festgestellte, Bestehen der Versicherungspflicht der Klägerin als arbeitnehmerähnliche Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1. November 2001 nach § 2 Satz 1 Nr. 9 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sowie über die daraus resultierende Beitragspflicht der Klägerin seit 2. November 2004.

Fundstelle(n):
SAAAE-55488

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