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LSG Sachsen Urteil v. - 4 RS 757/12

Gesetze: AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1; AAÜG § 8 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Das Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlte Verpflegungsgeld ist als Arbeitsentgelt nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz festzustellen (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
OAAAE-55485

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