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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 133/11

Leitsatz

Leitsatz:

Die drei aufeinander folgenden Kalenderjahre, in denen die JAEG überschritten wurde, müssen der Beschäftigungsaufnahme unmittelbar vorgelagert sein; nicht reicht es dagegen aus, dass dies zu einem beliebigen Zeitpunkt irgendwann einmal vor der krankenversicherungsrechtlich zu beurteilenden Beschäftigung der Fall war.

Fundstelle(n):
HAAAE-55431

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