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BBK Nr. 4 vom

Steuerliche Folgen des Gebäudeerwerbs mit Abbruchabsicht

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Die [i]Grützner, Bilanzierung von Grundstücken und Gebäuden (Teil A) NWB MAAAE-08516, und (Teil B) NWB AAAAE-09369 ertragsteuerliche Behandlung des Abbruchs eines Gebäudes wird danach bestimmt, ob das abzureißende Gebäude dem Betriebsvermögen mit einer Abbruchabsicht zugeführt wurde. Es wird dabei danach unterschieden, ob der Steuerpflichtige

  • das Gebäude auf einem ihm bereits gehörenden Grundstück errichtet hatte,

  • das Gebäude in der Absicht erworben hatte, es als Gebäude zu nutzen (Erwerb ohne Abbruchabsicht),

  • das Gebäude zum Zweck des Abbruchs erworben hatte (Erwerb mit Abbruchabsicht) oder

  • den Abbruch eines zum Privatvermögen gehörenden Gebäudes und die Errichtung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes plant (Einlage mit Abbruchabsicht).

[i]Abbruch innerhalb von drei Jahren nach Erwerb Soweit ein Gebäude auf einem Betriebsgrundstück errichtet oder nach seiner Anschaffung für betriebliche Zwecke genutzt wurde, deutet dies infolgedessen auf eine fehlende Abbruchabsicht im Zeitpunkt des Zugangs in das Betriebsvermögen hin. Gleichwohl spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Erwerber das Gebäude in der Absicht erworben hat, es abzureißen, wenn mit dem Abbruch des Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach dem E...