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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 22 | Körperschaftsteuer-Erklärungen 2013: Steuerpflicht für Streubesitzdividenden

Das Gesetz zur Umsetzung des enthält eine wichtige Neuerung bei der Körperschaftsteuer, die erstmals bei den Steuererklärungen 2013 zu beachten ist. Der Gesetzgeber hat die steuerliche Behandlung von Streubesitzdividenden neu geregelt. Danach sind Gewinnausschüttungen von Gesellschaften, an denen eine unmittelbare Beteiligung von unter 10 % besteht, seit dem in vollem Umfang körperschaftsteuerpflichtig.

Haben wir bis jetzt über die Neuerungen gesprochen, die bei den Einkommensteuer-Erklärungen 2013 zu berücksichtigen sind, so geht es nun um eine wichtige Änderung bei der Körperschaftsteuer: die Steuerpflicht für Dividenden aus Streubesitz.

Durch das Gesetz zur Umsetzung des ist die steuerliche Behandlung von Streubesitzdividenden neu geregelt worden – für Gewinnausschüttungen ab dem . Danach sind Bezüge im Sinne des § 8b Abs. 1 KStG – mithin offene, aber auch verdeckte Gewinnausschüttungen – in vollem Umfang bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen. Und zwar dann, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahrs unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammk...